Corona-Informationen Stand: 16.02.2022


Kurz-Information der Skiarea Heubach:

ES GELTEN!

3G in der Gastronomie, Ski- & Snowboardverleih sowie der Ski- & Snowboardschule

3G an allen Liftanlagen

Aufgrund der gehäuften Nachfrage bzgl. Kindern & Jugendlichen/ Schülern geben wir folgenden Auszug aus der derzeitigen Thüringer Corona-Verordnung bekannt:

Welche Personengruppen sind von der 2G- bzw. 2G-Plus-Regelungen ausgenommen?

Ausnahmen für Kinder und Jugendliche:

Noch nicht eingeschulte symptomfreie Kinder sind genesenen/vollständig geimpften Personen gleichgestellt. Sie benötigen kein negatives Testergebnis.

Für Symptomfreie Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs reicht ein Nachweis über ein negatives Testergebnis (Antigenschnelltest) bzw. ein Nachweis über die regelmäßige Testung in der Schule.

Ausnahmen für Personen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können bzw. konnten:

Für symptomfreie Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können bzw. in den letzten drei Monaten nicht geimpft werden konnten (Attest erforderlich), reicht der Nachweis über ein negatives Testergebnis aus.

Ausnahmen für „Geboosterte“ (bei 2G Plus):

Für Bereiche mit 2G Plus-Zugangsbeschränkungen entfällt ab dem 15. Tag nach einer Auffrischungsimpfung die Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Testergebnisses.

Allgemeine Anfragen an die Skiarea Heubach an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden!


Coronavirus-Informationsportal der Landesregierung Thüringen


Coronavirus-Informationen des Landkreises Hildburghausen


 

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Allgemeine Anfragen an die Skiarea Heubach an: anfrage@skiarea-heubach.com


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